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· Fachbeitrag · Rechtschreibung: Hätten Sie es gewusst?

Teil 2: Lautähnlichkeiten d oder t oder sogar z?

von Dr. Doortje Cramer-Scharnagl, Edewecht

| Im zweiten Teil der AK-Orthografieserie geht es um die Lautgruppe d ‒ t ‒ z. Meistens fällt die Entscheidung leicht, welcher der drei Buchstaben korrekt ist. Doch manchmal ist die Lage auch knifflig, und das ausgerechnet bei wichtigen (juristischen) Wörtern. Der folgende Beitrag zeigt Ihnen zunächst, wie Sie mit einem einfachen Trick die richtige Wahl zwischen d und t treffen. Im Anschluss geht es um einige typische Fehlerquellen, die regelmäßig besondere Schwierigkeiten bereiten. Abschließend erfahren Sie, wann Sie ein t durch ein z ersetzen dürfen. |

1. d oder t am Wortende

Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass d und t am Ende eines Wortes im Deutschen völlig gleich (hart) ausgesprochen werden? Wer im Zweifel ist, ob solche Wörter mit -t oder mit -d am Ende geschrieben werden, findet die Lösung, indem er das jeweilige Wort verlängert oder ein verwandtes Wort zum Vergleich hernimmt.

 

  • Beispiele: Verlängern oder Vergleichen hilft für das Wortende d oder t
  • die Grundschuld/Schuld ‒ Mehrzahl: die Schulden oder verwandt: schuldig
  • der Mahnbescheid ‒ Mehrzahl: die Bescheide
  • Güterstand ‒ Mehrzahl: die Güterstände
  • der Halt ‒ verwandt: halten
  • das Entgelt ‒ Mehrzahl: die Entgelte oder verwandt: entgelten
  • das Geld ‒ Mehrzahl: die Gelder
  • der Grad ‒ Mehrzahl: die Grade
 

a) Häufige Fehlerquelle 1: seid oder seit?

Bei gleich klingenden Wörtern wie „seid“ und „seit“ funktioniert dieser Verlängerungstrick nicht. Hier führt der einzige Weg zur richtigen Schreibweise über die Bedeutung.

 

  • „Seid“ ist eine Form des Verbs „sein“: ich bin, du bist, ihr seid. Nur in diesem Zusammenhang und nur in der zweiten Person Plural ‒ also kombiniert mit „ihrt“ ‒ wird das „seid“ mit d verwendet, z. B. in Sätzen wie „Ihr seid verpflichtet, die Gebühr zu zahlen“.

 

  • In allen anderen Fällen wird „seit“ mit t geschrieben. Dieses „seit“ hat eine zeitliche Bedeutung und wird als Präposition bzw. Konjunktion (Verhältnis- bzw. Bindewort) genutzt:
  •  
    • „Seit der Klage sind Wochen vergangen.“ (Präposition)
    • „Vieles ist leichter geworden, seit es den Duden gibt.“ (Konjunktion zur Verbindung zweier Teilsätze)

 

b) Häufige Fehlerquelle 2: tod oder tot?

Selbst beim Lebensende stellt einen die deutsche Sprache vor Schwierigkeiten: Wann schreibt man eigentlich T/tot und wann T/tod? Die Antwort lautet: Der „Tod“ (als Substantiv mit der Bedeutung das Ableben) wird groß und mit d geschrieben. Beim Wort „tot“ handelt es sich um ein Adjektiv, also um ein Eigenschaftswort, das einen Zustand beschreibt. Man kann mit „wie“ danach fragen: „Wie sind die Zimmerpflanzen in der Kanzlei? Sie sind tot.“

 

Diese Unterscheidung weist auch die Richtung für zusammengesetzte Begriffe:

 

  • Zusammensetzungen, in denen das Substantiv „Tod“ bestimmend ist, werden mit d geschrieben. Meist sind diese Wörter Adjektive und beschreiben somit Eigenschaften: todernst (ernst wie der Tod), todsicher (so sicher wie der Tod), tödlich (mit dem Ergebnis des Todes). Aber auch: der Scheintod (ein scheinbarer Tod), der Todfeind (ein Feind bis zum Tode).

 

  • Zusammensetzungen, in denen der Zustand „tot“ bestimmend ist, werden mit t geschrieben. Meist sind diese Wörter Verben und beschreiben somit Tätigkeiten: totfahren, totprügeln (so fahren/prügeln, dass jemand am Ende tot ist). Aber auch: der Totschlag (jemanden schlagen, bis er tot ist), scheintot (nur scheinbar tot).

 

MERKE | Zum Abschluss dieses traurigen Themas noch eine leichte 100-Prozent-Regel: Verben werden immer nur mit „tot“ gebildet. Es heißt also totärgern, totlachen usw. Die Schreibweise mit d kommt bei Verben niemals vor.

 

c) Häufige Fehlerquelle 3: -and und -end versus -ant und -ent

Im juristischen Alltag kommen gelegentlich Fremdwörter mit den Endungen -and und -end bzw. -ant und -ent vor. Ausgesprochen werden diese Endungen identisch, nämlich hart. Um herauszufinden, ob Sie bei diesen Fremdwörtern mit t oder mit d richtig liegen, werfen Sie wieder einen Blick auf die jeweilige Bedeutung ‒ aber Achtung, diese Regel gilt wirklich nur für Fremdwörter:

 

  • Mit d schreiben sich Begriffe, deren Bedeutung passiv ist: Der Examinand wird examiniert, der Rehabilitand wird rehabilitiert und der Proband wird getestet.

 

  • Mit t schreiben sich Begriffe mit aktiver Bedeutung: Der Delinquent lässt sich aktiv etwas zuschulden kommen, der Demonstrant demonstriert selbst, der Assistent assistiert und der Protokollant führt Protokoll.

 

d) Häufige Fehlerquelle 4: Standard

Indem Sie ab sofort „Standard“ korrekt schreiben ‒ nämlich mit d am Ende ‒, können Sie Standards setzen. Denn dieses Wort gehört zu den am häufigsten falsch geschriebenen Wörtern der deutschen Sprache, indem es am Ende mit einem unschönen t versehen wird. Ein t in diesem Wort hätte nur seine Berechtigung, wenn Sie von einer Art zu stehen sprechen wollen („Stand-Art“) ‒ und das dürfte nicht allzu oft notwendig sein.

2. Problemfall Vorsilbe: ent- versus end-

Auch wenn es um Vorsilben geht, können d und t Schwierigkeiten bereiten. Wenn man aber die Regel dazu kennt, ist alles ganz einfach:

 

  • Die t-Schreibweise gilt immer, wenn es sich um eine reine Vorsilbe handelt, wie z. B. in entbehren, Entlassung, Entscheidung, Entgelt (schließlich hat das Entgelt nichts mit dem Ende zu tun!).

 

  • Mit d werden Worte geschrieben, die sich irgendwie auf den Begriff „Ende“ beziehen. Typische Beispiele sind endlich, endgültig, Endpunkt usw.

3. Das Endsilben-end und Worte zum Merken

Mit -end als Endsilbe wird eine bestimmte Verbform gebildet, nämlich das sogenannte Partizip Präsens: anstehend, laufend, beantragend usw.

 

Die Schreibweise der folgenden Wörter müssen Sie sich einfach merken. Sie werden mit d geschrieben, obwohl sie nichts mit dem Begriff „Ende“ zu tun haben: zusehends, nirgends, eilends, vollends, abends, irgendwann/-wie/-wo etc., abendlich, morgendlich, jugendlich/Jugendliche.

 

Beachten Sie | Ganz ohne d oder t schreiben sich eigens, unversehens und morgens.

4. Eine 100-Prozent-Regel für z

Worte wie essentiell, Differential, substantiell etc. durften früher nur mit t geschrieben werden, auch wenn man dieses t wie ein z ausspricht. Das empfanden viele nicht gerade als logisch, sodass es zu vielen Schreibfehlern kam. Seit der Rechtschreibreform ist jetzt auch die z-Schreibweise erlaubt ‒ aber nur, wenn neben den jeweiligen Adjektiven Substantive existieren, die auf -z enden. Klingt kompliziert? In Wirklichkeit ist es ganz einfach.

 

  • Beispiele: Substantiv mit z → Adjektiv mit z
  • essentiell oder essenziell (wegen des Substantivs Essenz mit -z am Ende)
  • substantiell oder substanziell (wegen des Substantivs Substanz)
  • potentiell oder potenziell (wegen des Substantivs Potenz)
  •  

Aber: exponentiell nur mit t (Substantiv Exponent endet auf -t) und partiell nur mit t erlaubt (Substantiv Part endet auf -t)

 

MERKE | Es gibt im Deutschen ein einziges Substantiv mit -tiar bzw. -ziar am Ende: Justitiar/Justiziar. Hier sind beide Schreibweisen erlaubt, weil das Wort auf den Begriff Justiz zurückgeht.

 

Weiterführender Hinweis

  • Teil 1 der Rechtschreibung: Hätten Sie es gewusst? Lautähnlichkeiten wie s, ss oder ß werden sogar im Jurastudium gelehrt, AK 21, 49
Quelle: Seite 70 | ID 47089296