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· Fachbeitrag · Serviceangebote für die Apotheke im Check

Kostenlose und schnelle Überprüfung des Befreiungsstatus von Patienten mithilfe von scanacs

von Apothekerin Anja Hapka, Essen

| Die folgende Situation kommt Ihnen bestimmt bekannt vor: Ein Kunde gibt an, dass er aktuell von der Zuzahlung befreit ist. Leider hat er seinen Befreiungsausweis gerade nicht dabei, der Arzt hat kein Kreuz bei „Gebühr frei“ gesetzt und eine Kundenkarte hat der Patient auch nicht. Genau für diese Problematik hat scanacs eine Plattform entwickelt, auf der Apothekenteams schnell und kostenlos den Befreiungsstatus eines Versicherten überprüfen können, ohne viel Zeit am Telefon in einer Warteschleife zu verbringen. |

 

Registrierung und Systemvoraussetzungen

Bei scanacs handelt es sich um ein im Jahr 2016 gegründetes Start-up-Unternehmen aus Dresden, das innovative IT-Lösungen entwickelt, digitale Prozesse integriert und Kunden bei der digitalen Transformation begleitet. Wenn Sie diesen Service zukünftig nutzen möchten, gehen Sie auf scanacs.de und folgen dem vorgegebenen Registrierungsablauf. Halten Sie hierzu Ihre Apothekenbetriebserlaubnis bereit. Nach einer Prüfung der Apothekendaten werden Sie automatisch für die scanacs-Plattform freigeschaltet. Systemvoraussetzungen sind dabei lediglich ein Internetanschluss und ein Browser, idealerweise Chrome oder Firefox.

 

Überprüfung des Befreiungsstatus

Möchten Sie nun den Befreiungsstatus eines Versicherten überprüfen, loggen Sie sich mit Ihren Log-in-Daten auf scanacs.de ein. Nun wählen Sie entweder die betreffende Krankenkasse aus oder suchen diese zuerst. Dann geben Sie die zehnstellige Versichertennummer ein. Mit einem Klick starten Sie die datenschutzkonforme Auskunft und erhalten im Handumdrehen das Ergebnis.

 

Teilnehmende Kostenträger

Bisher nehmen schon die folgenden Kostenträger an der Plattform teil: AOK PLUS, Audi BKK, BARMER, BIG direkt gesund, BKK Pfalz, BOSCH BKK, hkk, IKK, mhplus, pronova BKK, SBK, TK und VIACTIV Krankenkasse. Weitere Kostenträger sollen in Kürze folgen.

 

MERKE | Bei einigen Krankenkassen wie z. B. der AOK PLUS, der BARMER und der TK kann es regionale Beschränkungen bei der Zuzahlungsprüfung durch die Krankenkasse geben. Bei der AOK PLUS ist eine zusätzliche Registrierung beim OHA-Portal (OHA = Online-Hintergrund-Abfrage) der AOK notwendig.

 

Weiterführender Hinweis

  • AH stellt Ihnen in loser Folge kostenlose Broschüren, Tagebücher, Online-Fortbildungen und andere Serviceangebote der pharmazeutischen Industrie vor, die Ihnen entweder eine gute Hilfestellung im Alltag bieten oder ein echtes Service-Plus für Ihre Patienten sind.
Quelle: Seite 10 | ID 47381012