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· Fachbeitrag · Verbesserung der wirtschaftlichen Lage

Optimierung der Finanzstruktur in KMU ‒ Grundlage für erfolgreiche Bankgespräche

von Christof Maurer, Dipl.-Finanzwirt (FH), Senden

| Gerade die derzeitige Corona-Krise hat gezeigt, dass kleinere und mittlere Unternehmen sich mit ihrer Finanzstruktur beschäftigen müssen. Oftmals sind in KMU keine Strategien vorhanden, um schnell und proaktiv auf kurzfristige Veränderungen der wirtschaftlichen Situation reagieren zu können. Die bisherige Praxis, sich maximal ein- bis zweimal im Jahr mit der Finanzstruktur des Unternehmens zu beschäftigen, reicht bei Weitem nicht aus. BBP erläutert die Schritte, die für die Analyse und Optimierung der Finanzstruktur notwendig sind. |

1. Grundsätzliches

Die Corona-Pandemie hat bei vielen Unternehmen zu erheblichen Umsatzeinbußen geführt. Zur Bewältigung dieser Krise sind nun innovative Ideen sowie Strategien für die Optimierung der Finanzstruktur gefragt. Über die Optimierung der Finanzstruktur in einem Unternehmen nachzudenken ist zudem grundsätzlich immer sinnvoll, ganz unabhängig von der aktuellen Krisensituation. Das Ziel ist, die Finanzstruktur so auszurichten, dass diese auch den bilanziellen Anforderungen Rechnung trägt. Dies betrifft nicht nur die Bilanzstruktur auf der Passivseite, die ein wirtschaftlich gesundes Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital zeigen sollte, sondern auch die fristenkongruente Finanzierung von Anlagegütern und Umlaufvermögen, damit zukünftige Finanzierungsrisiken so weit wie möglich vermieden werden können. Ein weiterer Blick gilt der Zinsbindungsstrategie und daraus resultierend der Frage, ob über die bestehenden Vertragsfristen hinaus Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind.

2. Optimierung der Finanzstruktur über Bilanzpositionen

Nachfolgend werden die für die Optimierung der Finanzstruktur wichtigsten Bilanzpositionen vorgestellt. Auch wird für jede Bilanzposition erläutert, worauf zu achten ist und welche Maßnahmen in der Praxis zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage möglich sind.

 

2.1 Anlagevermögen

In der Praxis stellt das Anlagevermögen häufig eine vernachlässigte Position dar, wenn es um Optimierungsmaßnahmen geht. Dabei sollte vor allem die technische Gesamtsituation betrachtet werden. Hierbei stellt sich die Frage, ob das Unternehmen einen sogenannten Investitionsstau aufweist. Von einem Investitionsstau wird gesprochen, wenn ein Unternehmen über einen längeren Zeitraum hinweg keine oder wenig Investitionen tätigt. Der Kapitaleinsatz, der zur Erhaltung oder Ausweitung von Gebäuden, Anlagen oder anderen Sachgüterbeständen erfolgen müsste, bleibt also über eine längere Zeit aus.

 

MERKE | Um einen Investitionsstau zu vermeiden, ist es für ein Unternehmen grundsätzlich notwendig, Investitionen vorzunehmen, die mindestens in der Höhe der jeweiligen Abschreibungen liegen.

 

Noch problematischer wird die Situation, wenn zum Investitionsstau ein sogenannter Instandhaltungsstau hinzukommt. Eine solche Situation zeigt sich in der Praxis immer dann, wenn mit geringen Investitionen auch geringe Instandhaltungskosten einhergehen. Aus Bankensicht ist das ein typischer Risikoindikator, weil dann in der Zukunft sowohl mit einem höheren Investitions- als auch Instandhaltungsbedarf gerechnet werden muss.

 

PRAXISTIPP | Ist im Unternehmen ein Investitionsstau ‒ ggf. sogar verbunden mit einem Instandhaltungsstau ‒ gegeben, muss das Unternehmen entsprechend reagieren und diesem entgegenwirken. Die Maßnahmen sind der Bank gegenüber offen zu kommunizieren, damit dort keine Unsicherheiten entstehen.

 

2.2 Vorratsvermögen

Das Vorratsvermögen steht aus Bankensicht immer unter besonderer Beobachtung, da es ein hohes Maß an Gestaltungsmöglichkeiten bietet. Aufgrund dessen müssen Unternehmer hier auf eine transparente Kommunikation der zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäbe Wert legen. Bezüglich der Optimierung der Finanzstruktur sind folgende Aspekte zu beachten:

 

  • Können Bestände zum Jahresende hin verringert werden? Dies generiert Liquidität, die ggf. genutzt werden kann, um Verbindlichkeiten zu reduzieren. Dadurch würde die Bilanzsumme verkürzt, was zudem einen positiven Effekt auf die Eigenkapitalquote hat.

 

  • Müssen Bestände bis zum Bilanzstichtag aufgebaut werden, um absehbare Produktions- und Lieferbedarfe sicher abdecken zu können oder um sich ein günstiges Marktpreisniveau zu sichern? Ist dies der Fall, sollte es entsprechend kommuniziert werden.

 

  • Wie sind die unfertigen und fertigen Erzeugnisse auszuweisen und welches Kalkulationssystem liegt dem Ausweis zugrunde? In der Praxis ‒ gerade bei KMU ‒ findet sich hier oftmals keine klare Regelung. Vielmehr werden die Erzeugnisse ergebnisorientiert bewertet, was dann über mehrere Bilanzstichtage zu auffälligen Schwankungen in diesem Bereich führt. Dies sollte vermieden werden, indem eine klare Kalkulationsvariante bestimmt und auch nachhaltig eingehalten wird. Gestalterisch sollten KMU frühzeitig überlegen, ob Arbeiten vorgezogen werden können, um die Bestände zu erhöhen, was wiederum das Ergebnis verbessert. Außerdem können dann eventuell Anzahlungsrechnungen gestellt werden, womit früher zusätzliche Liquidität generiert werden kann.

 

2.3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Bezüglich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellen sich insbesondere Fragen der Altersstruktur sowie der Werthaltigkeit.

 

Weist das Unternehmen bereits seit Längerem fällige Forderungen aus, ist zu prüfen, ob dem durch ein verbessertes Mahnwesen entgegengewirkt werden kann. Häufig sind in der Praxis aber auch Probleme im Kundenservice schuld, weil Kundenreklamationen zu lange unbearbeitet bleiben. Beide Aspekte, die Verbesserung des Mahnwesens und des Kundenservices, sind ‒ sobald sie erkannt sind ‒ grundsätzlich einfach mit gezielten Maßnahmen umzusetzen.

 

Bestehen Zweifel an der Werthaltigkeit einzelner Positionen, sollten Einzelwertberichtigungen vorgenommen werden. Dies sollte allerdings immer erst dann erfolgen, wenn alle Stufen des Mahnwesens durchlaufen sind.

 

PRAXISTIPP | Ein bei KMU häufig anzutreffendes Problem führt dazu, dass die Forderungsbestände niedriger sind als sie sein müssten. Der Grund ist eine zu lange Zeitspanne zwischen Leistungserbringung und Rechnungsstellung. Deshalb sollten KMU gezielt an ihren betrieblichen Abläufen arbeiten und dafür Sorge tragen, dass Rechnungen zeitnah auslaufen. Dadurch werden Rechnungsrückstände vermieden, womit Umsätze zeitnah ausgewiesen und der Liquiditätszufluss erhöht werden können.

 

2.4 Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Gesellschaftern

Oftmals wird auf den Ausgleich dieser Position keinen großen Wert gelegt, da es sich ja „um interne Forderungen“ handelt. Dabei gilt es zu beachten, dass Banken die Forderungen gegenüber Gesellschaftern regelmäßig bei der Ermittlung des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ zum Abzug bringen, das wiederum der Berechnung der Eigenkapitalquote zugrunde gelegt wird. Somit wirkt es sich negativ auf das Rating eines Unternehmens aus, wenn diese Position nicht zeitnah ‒ spätestens zum Bilanzstichtag ‒ ausgeglichen wird.

 

2.5 Eigenkapital

Die wichtigste Information, die sich für Kapitalgeber aus der Eigenkapitalposition entnehmen lässt, ist die Höhe der noch verkraftbaren Verluste. Das Eigenkapital stellt somit einen Risikopuffer dar und ist deshalb so bedeutend für das Rating. Die wichtigste Frage, die sich daraus ergibt und die sich Unternehmer sowie Berater regelmäßig stellen sollten, ist: Verfügt das Unternehmen über eine ausreichend hohe Eigenkapitaldecke, um die aus dem Geschäftsmodell resultierenden Risiken abzudecken? Sofern es auch nur Zweifel gibt, muss sofort über Handlungsmöglichkeiten nachgedacht werden, die zu einer Erhöhung der Eigenkapitaldecke führen. Dabei ist zwischen kurz-, mittel- und langfristig wirkenden Maßnahmen zu unterscheiden, da es in der Praxis selten die Möglichkeit gibt, das Eigenkapital auf Knopfdruck zu erhöhen.

 

PRAXISTIPP | Sind bei einer Kapitalgesellschaft ausstehende Einlagen vorhanden, sollten diese zeitnah eingefordert werden. Denn für Banken sind ausstehende Kapitaleinlagen eher ein Dorn im Auge.

 

Zur Verbesserung des Eigenkapitals kommen u. a. folgende Maßnahmen in Betracht:

 

  • Sind hohe Gewinnvorträge im Unternehmen vorhanden, die nachhaltig zur Unternehmensfinanzierung gedacht sind? Dann sollte in Betracht gezogen werden, diese in Stammkapital umzuwandeln.

 

  • Bei der Ergebnisverwendung von Personengesellschaften ist zu überlegen, ob per Gesellschaftsvertrag vereinbart wird, jährlich einen gewissen Teil des Ergebnisses in eine Gewinnrücklage mit Eigenkapitalcharakter einzustellen.

 

  • Sind bei einer Personengesellschaft mangels Entnahmen dauerhaft hohe Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern vorhanden? Dann sollte geprüft werden, ob diese per Entnahmeregelung dauerhaft in wirtschaftliches Eigenkapital gewandelt werden können. Dies kann z. B. per Festlegung erfolgen, dass Entnahmen über einen gewissen Grundbestand hinaus nur mit einer Ankündigungsfrist von mindestens zwölf Monaten erfolgen dürfen.

 

  • Kann Mezzanine-Kapital aufgenommen werden, das Eigenkapitalcharakter hat? Darunter fallen u. a. stille Einlagen oder andere Gestaltungen mit Fremd- und Eigenkapitalnachrang.

 

MERKE | Wichtig dabei ist, vorab zu klären, ob eine angestrebte Gestaltung auch vonseiten der Hausbanken als Eigenkapital gewertet wird.

 

2.6 Rückstellungen

Zu der Position „Rückstellung“ stellen sich folgende Fragen:

 

  • Wie werden die Risiken identifiziert, d. h., welche Risiken sind überhaupt vorhanden?
  • Wie werden die Risiken bewertet, d. h., welche Risiken werden voraussichtlich eintreten und in welcher Höhe?
  • Welche Maßnahmen werden unternommen, um die Risiken zu vermeiden bzw. zu reduzieren?

 

PRAXISTIPP | Bei der Bildung von Rückstellungen sollte immer im Blick behalten werden, dass dadurch zwar das Ergebnis reduziert, die Liquidität aber nicht belastet wird, da die Bildung keinen Einfluss auf den Cashflow hat. Aufgrund dessen können Rückstellungsbildungen dazu genutzt werden, den ausschüttbaren Gewinn an Gesellschafter zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund sollten Rückstellungen nicht zu sportlich ermittelt und damit in zu geringer Höhe bilanziert werden.

 

2.7 Verbindlichkeiten

Im Jahresabschluss, aber auch im unterjährigen Berichtswesen, sollte immer darauf geachtet werden, dass die Verbindlichkeiten korrekt erfasst werden. Das gilt auch für die Aufgliederungen ihrer Fälligkeiten. Hierfür bietet sich ein Finanzierungsspiegel an, der die vorhandenen Verbindlichkeiten in die einzelnen Fälligkeitskategorien einteilt. Dadurch ist jederzeit eine Fälligkeitsanalyse aller Verbindlichkeiten möglich, die an die Banken kommuniziert werden kann.

 

Verbindlichkeiten sind immer dahin gehend zu analysieren, ob ihr Bestand stetig zunimmt oder zumindest auf hohem Niveau verharrt. Denn das lässt oftmals auf zunehmende Liquiditätsprobleme schließen. Dies trifft besonders auf die Positionen zu, die unter den „sonstigen Verbindlichkeiten“ ausgewiesen werden, wie z. B. Verbindlichkeiten gegenüber Sozialkassen.

 

Sind Verbindlichkeiten gegenüber Dritten vorhanden (zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern siehe 2.5), müssen diese besonders hinterfragt werden. Sofern diese längerfristig bestehen, stellt sich die Frage, ob damit Liquiditätsengpässe abgedeckt werden sollen. Ist dies der Fall, sollte darüber nachgedacht werden, ob diese in Eigenkapital oder zumindest in langfristige Verbindlichkeiten gewandelt werden können.

 

PRAXISTIPP | Zu einer optimalen Finanzstruktur gehört es, auf die Einhaltung der Fristenkongruenz zu achten. Dabei sollte möglichst auch die Zinsfestschreibung analog mitberücksichtigt werden. Die Vorteile aus der aktuellen Niedrigzinsphase sollten genutzt werden. Sinnvoll ist, wenn neue Finanzierungen eine möglichst lange Zinsfestschreibung beinhalten, um die derzeit günstigen Zinssätze langfristig zu sichern.

 

Aufgrund der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen kann eine möglichst hohe Fremdkapitalaufnahme aus erfolgsorientierter Sicht sinnvoll sein. Dies gilt aber nur, solange die Gesamtkapitalrentabilität über dem Fremdkapitalzins liegt (positiver Leverage-Effekt). Im Gegensatz dazu ist aufgrund der hohen Risiken des Fremdkapitals insbesondere in unternehmerischen Schwäche- und Krisenperioden eine möglichst hohe Eigenkapitalausstattung wichtig.

3. Optimierung der Finanzstruktur mit Kennzahlen steuern

Um die Optimierung der Finanzstruktur effektiv überwachen zu können, bietet sich die Einbeziehung von Kennzahlen in das Berichtswesen an. Dabei sollte der Umfang der Kennzahlen sehr gering gehalten werden, womit der Auswahl geeigneter Kennzahlen eine besondere Bedeutung zukommt. Nachfolgend werden zwei ausgewählte Kennzahlen vorgestellt, die für die Erzielung und Steuerung einer optimalen Finanzstruktur unerlässlich sind.

 

3.1 Die goldene Bilanzregel (Anlagendeckung)

Zur Erreichung einer optimalen Finanzstruktur ist es wichtig, das Unternehmen deckungsgleich zu finanzieren. Das bedeutet vereinfacht ausgedrückt, dass langfristiges Vermögen (Anlagevermögen) langfristig und kurzfristiges Vermögen (Umlaufvermögen) kurzfristig finanziert werden soll. Dabei gilt die Nutzungsdauer des zu finanzierenden Wirtschaftsguts als Anhaltspunkt für die notwendige Finanzierungslaufzeit.

 

MERKE | Optimal ist es, wenn ein gewisser Teil des kurzfristigen Vermögens, wie z. B. Mindestvorratsbestände, ebenfalls langfristig finanziert werden, um kurzfristige Finanzierungslücken zu vermeiden und dadurch einen „Sicherheitsbestand“ an liquiden Mitteln zu generieren.

 

In der Praxis bietet sich zu diesem Thema die sogenannte „goldene Bilanzregel“ an: die Anlagendeckung. Mittels dieser Kennzahl wird dargestellt, inwieweit das langfristige Vermögen (Anlagevermögen) mit langfristigem Kapital finanziert ist:

 

Anlagendeckung =

Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital

Anlagevermögen

 

Das Ergebnis sollte möglichst größer als 1 sein. Ist dies der Fall, wurde das langfristige Vermögen in vollem Umfang mit langfristigem Kapital finanziert. Liegt das Ergebnis unter 1, besteht die Gefahr, künftig in Liquiditätsschwierigkeiten zu geraten, da das kurzfristige Kapital, zumindest zum Teil, in langfristigem Vermögen gebunden ist.

 

3.2 Schuldentilgungsdauer (dynamischer Verschuldungsgrad)

Viele Unternehmen definieren im Rahmen ihrer Finanz- und Liquiditätsstrategie einen Zielwert für die Eigenkapitalquote. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den dynamischen Verschuldungsgrad als Zielgröße zu nutzen, der eine Beziehung zwischen Verschuldung (im Sinne von Fremdkapitalfinanzierung) und Cashflow herstellt. Der dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in welchem Zeitraum die Nettoverbindlichkeiten aus dem verfügbaren Cashflow getilgt werden können.

 

Dynamischer Verschuldungsgrad =

Nettoverbindlichkeiten

Cashflow

 

Das Ergebnis der Formel ist somit die Schuldentilgungsdauer in Jahren. Eine Bewertung hat vor dem Hintergrund der Unternehmensstruktur zu erfolgen. I. d. R. gilt eine Schuldentilgungsdauer von unter zwölf Jahren als akzeptabel.

 

FAZIT | Ein wesentliches Element auf dem Weg zu einer optimalen Finanzstruktur ist die Entscheidung über die bilanzielle Finanzstruktur, die sich sowohl in der Vermögens- als auch in der Kapitalstruktur widerspiegelt. Die Gestaltung der Vermögensstruktur, d. h. das anzustrebende Verhältnis zwischen Anlage- und Umlaufvermögen, hängt primär von der Art des Unternehmens ab und ist daher nur bedingt beeinflussbar. Aufgrund dessen kommt der Ausgestaltung der Kapitalstruktur, d. h. dem anzustrebenden Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital, eine größere Bedeutung zu. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die beiden gegenläufigen Kriterien „wirtschaftlicher Erfolg“ und „Sicherheit“ miteinander in Einklang zu bringen sind.

 

Weiterführender Hinweis

  • In einem Folgebeitrag in BBP wird erläutert, wie mit erfolgreichen Bankgesprächen das Rating verbessert und Banksicherheiten zurückgeholt werden können.
Quelle: Seite 347 | ID 46904136