· Fachbeitrag · Vereinsfinanzierung
Corona-Krise: Diese Hilfsprogramme haben Bund und Länder für Vereine geschnürt
| Auch Vereine sind massiv von den Folgen der Corona-Krise betroffen. Die meisten Fördermöglichkeiten aus dem Hilfspaket des Bundes sind für sie aber nicht zugänglich. VB liefert eine aktuelle Übersicht über Fördermöglichkeiten und die zuständigen Stellen. |
Die Bundeshilfen im Überblick
Von den Bundeshilfen kommen für Vereine und gemeinnützige Einrichtungen nur die Soforthilfen in Form von Zuschüssen in Frage.
Soforthilfen für Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
Im Rahmen des Corona-Schutzschilds gibt es aus Bundesmitteln steuerliche Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Selbstständige. Diese Soforthilfen (direkte Zuschüsse) werden über die Länder ausgereicht. Auch Vereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (auch Zweckbetrieb) unterhalten, sind grundsätzlich förderfähig. Voraussetzungen sind:
- Die Antragsteller müssen versichern, dass sie durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind und sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.
- Die Angaben zum Antrag müssen richtig sein. Falschangaben erfüllen den Tatbestand des Subventionsbetrugs.
- Die Zuschüsse gibt es für betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen wie Mieten, Pachten, Kredite für Betriebsräume und -ausstattung sowie Finanzierungskosten oder Leasingaufwendungen für unternehmerisch genutzte Pkw oder Maschinen.
Informationsquelle: www.iww.de/s3642
Sozialschutz-Paket
Soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge in Deutschland sollen finanziell unterstützt werden, damit sie nicht in ihrem Bestand gefährdet sind. Voraussetzung ist, dass die sozialen Dienstleister und Einrichtungen dazu beitragen (können), die Auswirkungen der Pandemie zu bewältigen. Dazu sollen sie in geeignetem und zumutbarem Umfang Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung stellen. Der Sicherstellungsauftrag gilt bis zum 30.09.2020. Er kann bis zum 31.12.2020 verlängert werden.
Informationsquelle: www.iww.de/s3641. Details zur Antragstellung lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor.
Die Hilfsprogramme der Länder
Aufgabe der Länder ist es zunächst, teils nach unterschiedlichen Kriterien, die Soforthilfen des Bundes auszureichen. Zur Frage, ob auch Vereine und gemeinnützige Einrichtungen gefördert werden, gibt es verschiedene Aussagen.
PRAXISTIPP | Teilweise werden Vereine und gemeinnützige Einrichtungen in den Förderrichtlinien nicht aufgeführt. Erste Rückmeldungen zeigen aber, dass sie dennoch gefördert werden, wenn sie wirtschaftlich tätig sind. VB empfiehlt deshalb, in jedem Falle die zuständige Förderstelle anzufragen. |
Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern spezielle Hilfen für Vereine oder auch Unterstützungen durch nichtöffentliche Einrichtungen. VB hat die Hilfen in der folgenden Übersicht für Sie nach Bundesland strukturiert:
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Bundesland | Zuständige Stelle | Hinweise für Vereine | Weitere Förderungen |
Baden-Württemberg | IHK und Handwerkskammern bw-soforthilfe.de/Soforthilfe/ | Gefördert wird „jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.“ Dazu zählen auch gemeinnützige Sozialunternehmen, sofern diese aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen. | Die Volksbank Allgäu-Oberschwaben eG hat gemeinsam mit dem Gewinnsparverein Baden-Württemberg e. V. ein Förderprogramm „Soforthilfe Corona“ aufgelegt.
Gefördert werden Vereine und gemeinnützige Institutionen mit Hauptsitz in Baden-Württemberg/Bayern bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen unterstützt werden. |
Bayern | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie | Die Soforthilfen gelten auch für Körperschaften des Non-Profit-Sektors (z. B. gGmbH, Vereine), die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe unternehmerisch tätig sind.
Verdopplung der Vereinspauschale im Jahr 2020 | |
Berlin | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) | Auch gemeinnützige Vereine und Stiftungen können bei Finanzengpässen durch die Corona-Krise Soforthilfe beantragen. | |
Brandenburg | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) | Auch gemeinnützige Vereine können Soforthilfe beantragen, wenn sie unternehmerisch tätig sind. Laut Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) müssen sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder Zweckbetrieb haben. | Der LSB Brandenburg unterstützt Sportvereine. Der Umfang der Hilfen ist noch nicht geklärt und wird mit dem Ministerium abgestimmt. |
Bremen | Bremer Aufbau-Bank GmbH | Keine Aussage zur Förderung von Vereinen/Gemeinnützigen | |
Hamburg | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) | Die Freie und Hansestadt Hamburg bietet im Rahmen des „Hamburger Schutzschirms für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen“ mit finanzieller Unterstützung des Bundes einen steuerbaren Zuschuss. Gemeinnützige oder Non-Profit-Organisationen sind ebenfalls antragsberechtigt. | FB-Förderkredit Sport Darlehen für gemeinnützige Sportvereine und -verbände, die bis spätestens zum 31.12.2019 ins Hamburger Vereinsregister eingetragen waren und deren Satzungszweck die allgemeine Sportausübung ist. Summe maximal 150.000 Euro |
Hessen |
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Mecklenburg-Vorpommern | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern | Vereine werden in den Richtlinien nicht ausdrücklich erwähnt. Es liegen aber erste Zusagen für wirtschaftlich tätige Vereine vor. | Als Soforthilfe können gemeinnützige Institutionen von der Ehrenamtsstiftung MV Unterstützung erhalten. Es werden auch Hilfsangebote, z. B. Nachbarschaftsinitiativen unterstützt. |
Niedersachsen | Investitions- und Förderbank Niedersachsen ‒ NBank | Gemeinnützige Unternehmen sind unabhängig von ihrer Rechtsform über die Formulierung „wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig“ erfasst. Sie sind antragsberechtigt, wenn sie eine wirtschaftliche Tätigkeit nachweisen können. | Der Landessportbund hat spezielle Förderungen nach den Sportförderrichtlinien aufgelegt u. a. für online-Sportangebote von Vereinen. |
Nordrhein-Westfalen | Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie | Auch gemeinnützige Unternehmen, die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen agieren, sind unabhängig von ihrer Rechtsform vom Programm erfasst. Sie können also z. B. als gGmbH oder als e. V. organisiert sein. | Soforthilfeprogramm für Sportvereine (13 Mio. Euro)
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Rheinland-Pfalz | Schutzschilde der Landesregierung Anträge ab 04.05.2020 https://wir-tun-was.rlp.de
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) | Soforthilfe in Form von Zuschüssen bis zu 12.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Von Corona-Sofort-Hilfe können auch gemeinnützige Sportvereine profitieren, wenn sie unternehmerisch tätig sind. | |
Saarland | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr https://corona.saarland.de/DE/wirtschaft/soforthilfe/soforthilfe_node.html | Ob auch Vereine gefördert werden, ist nicht angegeben. | Zusätzlich gibt es ein Soforthilfeprogramm des Landes. Ob auch Vereine gefördert werden ist nicht geklärt. |
Sachsen | Sächsische Aufbaubank ‒ Förderbank | Gemeinnützige Unternehmen sind unabhängig von ihrer Rechtsform förderfähig, wenn sie wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind. | Darlehen zur Sicherung der Liquidität für Trägervereine von Sport- und Sportleiterschulen sowie Sportvereinen und deren als juristische Personen des Privatrechts ausgegliederte Spielbetriebsabteilungen
Engagementfonds: Freiwillig Tätige erhalten die mit dem Engagement verbundenen Ausgaben erstattet. |
Sachsen-Anhalt | Investitionsbank Sachsen-Anhalt https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/corona-soforthilfe | Ob auch Vereine gefördert werden ist, nicht angegeben. | Der Hilfsfonds unterstützt Vereine z. B. bei der Begleichung der Kosten, die aus Einnahmen von abgesagten Veranstaltungen/Wettkämpfen hätten finanziert werden sollen. |
Schleswig-Holstein | Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) | Gemeinnützige Einrichtungen sind antragsberechtigt, wenn sie als Unternehmen anzusehen sind. Es muss ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten werden. | Aus einem Landesprogramm gibt es Unterstützung für Sport-, Kultur-, Natur- und Umweltschutzvereine, soziale Projekte und Tafeln. |
Thüringen | Thüringer Aufbaubank | Förderfähig sind privatrechtlich organisierte gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen unabhängig von ihrer Rechtsform, die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind. |