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· Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

Bundesrat äußert sich zu geplanter Angehörigen-Entlastung

| Der Bundesrat hat am 11.10.19 die Pläne der Bundesregierung beraten, erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern finanziell zu entlasten: Künftig sollen die Sozialhilfeträger auf das Einkommen der Kinder erst zurückgreifen dürfen, wenn deren Bruttoeinkommen 100.000 EUR übersteigt. |

 

1. Die Forderungen des Bundesrats

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme mehrere Forderungen gestellt:

 

  • Die Kostenschätzung muss überarbeitet werden. Sie gibt die Belastung für die Träger der Sozial- und Eingliederungshilfe nicht angemessenen wider.

 

  • Etwaige Mehrbelastungen für Länder und Kommunen müsse der Bund kompensieren und dies im Gesetz verbindlich sicherstellen. Zu garantieren sei nicht nur die Übernahme der derzeit geschätzten Zusatzkosten, sondern auch davon abweichende zusätzliche künftige Belastungen.

 

  • Es müsse eine Übergangsregelung geben, um eine Finanzierungs- bzw. Rentenlücke für Menschen mit Behinderung zu schließen, die nach der Systemumstellung durch das neue Gesetz für den Monat Januar 2020 droht.

 

2. Was die Bundesregierung plant

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine gesetzliche Vermutungsregel vor. Sie soll dafür sorgen, dass Angehörige grundsätzlich nicht mehr für Pflegekosten der Betroffenen einspringen müssen. Nur in Ausnahmefällen, in denen der Träger ein Einkommen über der Schwelle von 100.000 EUR vermutet, müssen Angehörige ihr Einkommen offenlegen ‒ dies soll Bürger und Verwaltung entlasten. Eine Einkommensgrenze gilt bereits jetzt für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

 

Profitieren sollen auch Menschen, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf Eingliederungshilfe haben ‒ zum Beispiel für Gebärdendolmetschung oder für den Umbau einer barrierefreien Wohnung.

 

Der Regierungsentwurf enthält zudem weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderung: So erhalten sie intensivere Teilhabeberatung und ein Budget für Ausbildung, um leichter eine reguläre Berufsbildung antreten zu können.

 

3. So geht es weiter

Die Stellungnahme des Bundesrats wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Diese verfasst eine Gegenäußerung dazu und reicht dann beide Dokumente in den Bundestag nach. Dieser hatte bereits im September mit seinen Beratungen begonnen.

Quelle: Ausgabe 11 / 2019 | Seite 184 | ID 46180055