· Nachricht · Erbrecht
Grundstück gegen Wohnrecht und Pflege: Erben gehen bei frühem Tod des Verkäufers leer aus
| Wird ein Teil des Kaufpreises für ein bebautes Grundstück durch ein Lebenslanges Wohnrecht und eine Pflicht zur Pflege des Verkäufers abgegolten, ist das für die Erben bitter, wenn der Verkäufer kurz nach dem Verkauf stirbt. Einen Ausgleich erhalten sie nicht, so das OLG Frankfurt. |
Vereinbaren die Vertragsparteien bei einer Grundstücksübertragung ein Wohnrecht des Veräußerers und eine Pflegepflicht der Erwerberin, gibt der Tod des Veräußerers nur wenige Wochen nach Vertragsschluss für sich genommen keinen Anlass für eine ergänzende Vertragsauslegung. Auch ist kein Raum für eine Anpassung des Vertrags nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage im Sinne eines Zahlungsanspruchs der Erben des Veräußerers als Ausgleich für das infolge des Todes gegenstandslos gewordene Wohnrecht und die Pflegeverpflichtung (OLG Frankfurt 6.5.19, 8 W 13/19, Abruf-Nr. 209451).