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· Fachbeitrag · FAO-Fortbildung

Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle für IWW-Abonnenten

| Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen künftig 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, AMK, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle zweimal jährlich (1. bis 30.6. und 1. bis 15.12.) kostenlos an. |

 

Gehen Sie dazu für Familienrecht z.B. auf http://www.iww.de/fk/rubrik/fao-fortbildung. Dort finden Sie im oberen Bereich unterhalb der Überschrift „FAO-Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle“ alle notwendigen Informationen ausführlich beschrieben. Wollen Sie im Dezember den Test dann unmittelbar starten, klicken Sie einfach auf die rechts oben befindliche Schaltfläche „Zur Lernerfolgskontrolle“. Sie gelangen dann zu einer Seite, auf der Sie sich nur noch mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort anzumelden brauchen - schon kann es losgehen!

Quelle: Ausgabe 08 / 2015 | Seite 129 | ID 43527689