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· Nachricht · IWW Online-Seminar

Erbschaftsteuer und Generationennachfolge: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Gesetzentwurf

| Am 8.7.15 hat die Regierung den neuen Gesetzentwurf zur Anpassung des ErbStG vorgelegt. Die gute Nachricht ist, dass der Gesetzgeber von einer Rückwirkung absieht! Die alten Regelungen können daher bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes - also spätestens am 30.6.16 - weiter angewendet werden. Sie müssen jetzt überprüfen, ob das Betriebsvermögen Ihres Mandanten besser noch vor der Reform oder erst später nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes auf die nächste Generation übertragen werden soll. |

 

Handlungsbedarf besteht insoweit, als die Befreiung vom Lohnsummentest für kleinere Unternehmen gekippt werden soll, die Begünstigung von großen Unternehmensvermögen beschränkt werden soll und Verwaltungsvermögen nicht mehr bzw. nicht in dem Umfang wie bisher begünstigt sein soll.

 

Unser Referent Hans Günter Christoffel, Dipl.-Finanzwirt und Steuerberater, wird Sie im (www.iww.de/sl560) über aktuelle und geplante Begünstigungen des Betriebsvermögens informieren und entsprechende Handlungsalternativen vorstellen. Über den Chat können Sie Fragen an den Referenten stellen und Erfahrungen mit anderen Teilnehmern austauschen. Bitte merken Sie sich den nächsten Termin am 26. August 2015 vor.

Quelle: ID 43527742