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Bei Zweifeln an der Echtheit und Eigenhändigkeit eines Testaments hilft nur ein schriftvergleichendes Gutachten
| Bestehen Zweifel an der Echtheit und Eigenhändigkeiten eines Testaments, müssen diese durch ein schriftvergleichendes Gutachten ausgeräumt werden (OLG Düsseldorf 8.5.13, I-3 Wx 47/12). |
Bei handschriftlich verfassten Testamenten entsteht oft Streit unter den Verwandten des Erblassers über die Echtheit und die eigenhändige Errichtung, so auch hier. Das Nachlassgericht ordnete deshalb die Einholung eines Schriftvergleichsgutachtens an. Diese kam zu dem ergebnis, dass es sich um ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament des Erblassers handelt. Das Nachlassgericht folgte dem in seiner Entscheidung. Die hiergegen eingelegte Beschwerde blieb vor dem OLG Düsseldorf erfolglos. Das OLG Düsseldorf entschied, dass sich das Nachlassgericht auf das Gutachten verlassen durfte.