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Digitaler Nachlass: Auch E-Mails und Chats gehören dazu
| Senioren bewegen sich oft nicht so intensiv im Internet wie jüngere Menschen. Aber auch ältere Nutzer hinterlassen immer größere digitale Spuren in der Online-Welt. Das bedeutet auch: Was nach ihrem Tod mit diesen Daten geschieht, wird immer wichtiger. |
Passwörter und Zugriffe auf Online-Konten, Profile oder ein Cloud-Speicher sind wichtig, wenn nach dem Tod einer Person z. B. dessen Verträge gekündigt werden sollen. Viele Menschen wissen oft nicht, was alles unter ihr digitales Erbe fällt: Auch PC, Smartphone und Speichermedien, wie USB-Sticks oder mobile Festplatten, gehören zum „Vermögen“ (§ 1922 Abs. 1 BGB), das auf den oder die Erben übergeht. Dazu gehören dann auch die darauf gespeicherten Informationen: E-Mails, Kurznachrichten und Chatverläufe in Netzwerken. Nicht jeder wünscht sich, dass seine Erben private Gedanken und Meinungen lesen können. In Testamenten oder Vorsorgevollmachten können nicht nur Zugangsdaten und Passwörter hinterlegt werden, sondern auch genaue Anweisungen, wer worauf Zugriff haben soll und was er mit gespeicherten Daten oder Accounts zu tun hat.
PRAXISHINWEIS | Weisen Sie Mandanten darauf hin, dass die hinterlegten Informationen auch zu aktualisieren sind, wenn z. B. Passwörter geändert oder Profile gelöscht werden bzw. neu hinzukommen. Der Bevollmächtigte kann bei regelmäßig betreuten Senioren in Intervallen nachfragen. |