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· Fachbeitrag · Außergerichtliche Konfliktlösung

Schlichten bei mangelhaften Pflegeleistungen

| Am 1.4.16 ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft getreten. Die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. ist zuständig bei Streitigkeiten aus Verträgen, die dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) unterliegen. Hierzu gehören Verträge, in denen ein Unternehmer Wohnraum vermietet und gleichzeitig Pflege- oder Betreuungsleistungen erbringt (z. B. bei Pflegebedürftigen im Pflegeheim). |

 

Die Verträge können sich auch auf neue Wohnformen (z. B. Betreutes Wohnen) beziehen, wenn Pflege- oder Betreuungsleistungen erbracht werden. An einer außergerichtlichen Streitbeilegung teilzunehmen, ist nach dem VSBG freiwillig. Jedoch muss der Unternehmer bei Vertragsschluss mitteilen, ob er bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen (§ 6 Abs. 3 WBVG).

 

PRAXISHINWEIS | Die Verbraucherschlichtungsstelle ist auf www.verbraucher-schlichter.de, Tel.: 07851/7959883) vertreten. Schlichtungsanträge können direkt online oder alternativ per Post, Telefax oder E-Mail eingereicht werden. Die Antragsformulare werden zum Herunterladen angeboten. Telefonisch können Anträge nicht gestellt werden.

 

Weiterführende Hinweise

Quelle: Ausgabe 05 / 2016 | Seite 75 | ID 44021325