· Nachricht · Erwerbsminderungsrente
Berufsbetreuer muss Rente für betreute Person prüfen
| Berufsbetreuer müssen Renteninformationen des Betreuten beim zuständigen Träger einholen. Sie müssen ferner eine Erwerbsminderungsrente beantragen, wenn sie dem Betreuten zusteht, so das LG Bonn (23.8.19, 19 O 149/16, Abruf-Nr. 210070 ). |
Löst ein neuer Betreuer den „alten“ ab, gilt für ihn dieselbe Pflicht. Allerdings ist ihm dann ein Zeitraum zuzugestehen, sich in die Unterlagen des Betreuten einzuarbeiten.
Quelle: Ausgabe 09 / 2019 | Seite 145 | ID 46028648