· Fachbeitrag · Heimaufenthalt
Umzug ins Pflegeheim: Daran ist zu denken
von RA Karl-Heinz Steffens, Berlin
| Der Umzug in eine Senioreneinrichtung ist ein gravierender neuer Lebensabschnitt, der gut geplant sein sollte. Der Beitrag zeigt anhand von Checklisten, an was alles gedacht werden muss und kann dem Mandanten ausgehändigt werden. |
1. Vor dem Umzug
Es ergeben sich aus der Unterbringungsart „vollstationäre Heimunterbringung“ oder „Betreutes Wohnen“ gewisse organisatorische und krankenkassentechnische Unterschiede. Deshalb ist hier immer vorher mit der Heimleitung oder dem Sozialdienst der Pflegeeinrichtung zu sprechen.
Checkliste / Das sollte vor dem Umzug geklärt werden |
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2. Adressänderungen und Vertragskündigungen
Prüfen Sie bitte in der Zeit vor der Heimaufnahme, von wem Sie regelmäßig Post bekommen und verschicken Sie eine Adressänderungs-Mitteilung bzw. kündigen Sie Verträge, die Sie nicht mehr benötigen.
Checkliste / Adressänderungen und Kündigungen |
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3. Versicherungen prüfen und kündigen
Prüfen Sie, welche Versicherungen Sie im Pflegeheim noch unbedingt benötigen und welche Sie kündigen können. Klären Sie auch mit der Heimleitung, mit welchen Versicherungen Sie als Bewohner automatisch über das Pflegeheim versichert sind. Policen Ihrer Versicherungen sollten Sie auf die neue Adresse umschreiben lassen oder kündigen.
Checkliste / Versicherungen |
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4. Akten und Dokumente
Klären Sie beim Heimeinzug mit der Pflegeeinrichtung, welche Dokumente Sie bei der Heimverwaltung hinterlegen müssen. Wenn möglich, hinterlegen Sie diese Dokumente jedoch nur als Kopie. Alle anderen Dokumente sollten bei Ihnen selbst oder bei Ihrem Beauftragten/Vertretungsberechtigten hinterlegt sein. Die mit einem * gekennzeichneten Positionen müssen nicht zwingend vorhanden sein. Wenn Sie jedoch diese Dokumente haben, sollten sie griffbereit an einem zentralen Ort vorliegen.
Checkliste / Akten und Dokumente |
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5. Hilfsmittel und Persönliche Dinge
Nehmen Sie Ihre Hilfsmittel, soweit möglich, in die Pflegeeinrichtung mit. Hilfsmittel die Sie im Pflegeheim nicht mehr benötigen und die von der Krankenkasse bezahlt wurden, müssen Sie zurückgeben. Die Abwicklung der Rückgabe ist mit der Krankenkasse bzw. dem Lieferanten des Hilfsmittels (z. B. Sanitätshaus) abzuklären. Hilfsmittel wären,
- Rollator
- Elektromobil
- Gehstöcke
- Rollstuhl
- Sauerstoffgerät
- Hörgerät, usw.
Auch Heimbewohner haben das Recht auf ausreichende Versorgung mit Hilfsmitteln. Allerdings: Heim und Krankenkasse kommen nicht für alles auf. Personen mit Pflegegrad haben monatlich Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 40 EUR. Wenn Sie in einem Pflegeheim gepflegt werden, haben Sie keinen Anspruch mehr auf diese Pflegehilfsmittel.
Beachten Sie | Wenn Sie jedoch in ein Betreutes Wohnen einziehen, haben Sie auch weiterhin Anspruch auf die Pflegehilfsmittel.
Checkliste / An diese persönlichen Dinge sollten Sie denken |
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