· Nachricht · Heimkosten
Anspruch auf Familienunterhalt: Naturalunterhalt wandelt sich nach Pflegeheimunterbringung in Barunterhalt
| Muss einer der Ehegatten in ein Pflegeheim, kann diesem gegen den anderen Ehegatten gemäß §§ 1360, 1360a BGB ein Anspruch auf Familienunterhalt in Form einer monatlichen Geldrente zustehen. Der Naturalunterhalt wandelt sich nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft in einen Barunterhalt, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht aufgehoben wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor (OLG Celle 20.10.15, 18 UF 5/15). |
Nach Ansicht des OLG habe aber kein Anspruch auf Trennungsunterhalt gemäß § 1361 Abs. 1 BGB bestanden. Denn die Eheleute haben nicht getrennt gelebt im Sinne der Vorschrift. Sie haben zwar keinen gemeinsamen Haushalt geführt. Jedoch habe weiterhin die eheliche Lebensgemeinschaft bestanden. Diese sei nicht durch die Pflegebedürftigkeit des Ehemanns aufgehoben worden.