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03.07.2017 · Checklisten · Downloads · Heim/Pflege/Betreuung

In diesen Fällen besteht Anspruch auf Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege zahlt die Pflegeversicherung. Sie dient dazu, Krisensituationen zu überbrücken sowie Sicherheit und Entlastungsräume für pflegende Angehörige zu schaffen. In diesen Fällen besteht Anspruch auf Kurzzeitpflege.

Quelle: 45030364