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· Fachbeitrag · Pflege

Viele kennen zinslose Pflegedarlehen nicht

| Seit dem 1.1.15 gelten neue gesetzliche Regelungen, um pflegende Berufstätige zu unterstützen. Eine Umfrage hat ergeben, dass den meisten die Familienpflegezeit oder die halbjährige Pflegezeit unbekannt sind. |

 

84 Prozent gaben an, sich „schlecht“ über die Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege informiert zu fühlen. Wer pflegt und deshalb weniger oder gar nicht arbeitet, kann jedoch finanzielle Hilfe beantragen. Es gibt zinslose Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben für die Pflegezeit. Für eine bis zu sechsmonatige teilweise oder vollständige Freistellung, kann das Darlehen beim Bundesamt beantragt werden. Es deckt maximal die Hälfte des fehlenden Nettogehalts ab.

 

PRAXISHINWEIS | Hier können Sie ermitteln, wie hoch das Darlehen ausfällt: www.iww.de/sl1821. Sie finden außerdem wichtige Informationen auf dem Portal www.wege-zur-pflege.de. Hier werden Pflegende beraten und über Förderungen informiert (Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums: 030/20179131).

 

Weiterführende Hinweise

  • Übergangspflege nach Krankenhausentlassung, SR 16, 1
  • Pflegefreibetrag steht auch dem Kind zu, SR 15, 200
Quelle: Ausgabe 03 / 2016 | Seite 37 | ID 43889188