Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Nachricht · Sozialversicherungspflicht

Im Pflegeheim arbeitende Pflegefachkraft ist nicht selbstständig

| Bei einer Pflegefachkraft in einem Pflegeheim ist regelmäßig von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auszugehen ( LSG Hessen 16.5.17, L 1 KR 551/16, Abruf-Nr. 194444 ). |

 

Ein in einer stationären Pflegeeinrichtung tätiger Altenpfleger hatte bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt, als selbstständig anerkannt zu werden. Er vertrat die Ansicht, dass er für verschiedene Auftraggeber als freiberufliche Pflegefachkraft tätig sei. Das LSG gab der Rentenversicherung Recht. Der Pfleger ist in die Arbeitsorganisation des Pflegeheims eingegliedert und weisungsabhängig tätig. Allgemein kann eine Pflegekraft in einem stationären Pflegeheim die Pflege ohne Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Heims und ohne Bindung an Weisungen gar nicht durchführen. Solche Pflegeleistungen sind unabhängig von der Arbeitsorganisation des Pflegeheims und von Anweisungen überhaupt nicht denkbar. Zudem trägt der Pfleger kein für eine selbstständige Tätigkeit typisches Unternehmerrisiko. Vielmehr erhält er einen festen Stundenlohn, der nicht erfolgsabhängig ist.

Quelle: Ausgabe 10 / 2017 | Seite 165 | ID 44741557