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· Nachricht · Verweisung

Keine Fortschreibung des Einkommens auf Vergleichszeitpunkt

| Bei dem für die Verweisbarkeit des Versicherten auf eine andere berufliche Tätigkeit gebotenen Einkommensvergleich ist das vor Geltendmachung der Berufsunfähigkeit tatsächlich erzielte Einkommen grundsätzlich nicht auf den Vergleichszeitpunkt fortzuschreiben (BGH 26.6.19, IV ZR 19/18, Abruf-Nr. 209939 ). |

Quelle: Ausgabe 09 / 2019 | Seite 145 | ID 46028460