21.06.2019 · IWW-Abrufnummer 209506
Landgericht Bremen: Urteil vom 10.10.2018 – 1 O 1524/17
Zur Pflicht eines Apothekers, den Käufer eines Medikaments über die Verfügbarkeit günstigerer Generika aufzuklären (sog. wirtschaftliche Aufklärung)
Eine Pflicht zur wirtschaftlichen Aufklärung über das Risiko, dass die private Krankenversicherung die Kosten für ein Medikament nicht übernimmt, besteht für den das Medikament ausgebenden Apotheker, wenn dieser Kenntnis davon hat, dass der Käufer im Basistarif versichert ist.