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· Fachbeitrag · Erwerbsminderung

Fibromyalgie: Wie viele Stunden kann der Anspruchsteller noch arbeiten?

| Bei Erwerbsminderungsrenten spielen häufig Fibromyalgie-Erkrankungen eine Rolle. Die hieraus resultierenden Einschränkungen müssen jedoch exakt festgestellt werden, wie jetzt das LSG Bayern noch einmal hervorhebt (21.3.18, L 13 R 211/16, Abruf-Nr. 201386 ). |

 

1. Diagnose allein bewirkt keine Arbeitsunfähigkeit

Die Diagnose Fibromyalgie allein begründet noch keine Erwerbsminderungsrente. Das Krankheitsbild ist heute zwar leichter zu diagnostizieren, bleibt aber sehr komplex und ist von anderen Krankheiten abzugrenzen. Bevollmächtigte machen häufig den Fehler, sich nur auf die Diagnose zu verlassen. Maßgeblich für das Gericht ist aber die Arbeitsfähigkeit. Diese ist ärztlicherseits festzustellen. Genau hierauf muss sich der Anwalt frühzeitig einstellen, wenn er ein Gutachten beantragen will.

 

2. Ärztliche Einschätzung

Das BSG hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die konkreten Leistungseinschränkungen darzustellen sind und ob der Betroffene unter den üblichen Anforderungen der Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch mindestens 6 Stunden täglich arbeiten kann, wenn auch unter Beachtung qualitativer Leistungseinschränkungen (BSG 26.1.17, B 13 R 337/16 B). Entscheidend sind nicht die subjektiven Überzeugungen des Klägers, sondern die ärztlichen Feststellungen zu den Funktionseinschränkungen, die auch die Angaben des Versicherten entsprechend einordnen.

 

 

Weiterführender Hinweis

  • Viel Neues bei der Erwerbsminderungsrente, SR 17, 141
Quelle: Ausgabe 06 / 2018 | Seite 103 | ID 45297664