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· Nachricht · Krankenversicherung

KVdR: Kinder erhöhen Vorversicherungszeit

| In der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist pflichtversichert, wer eine gesetzliche Rente bezieht oder beantragt hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Seit dem 1.8.17 werden Eltern für jedes eigene Kind sowie für jedes Adoptiv-, Stief- oder Pflegekind pauschal 3 Jahre als Vorversicherungszeit angerechnet. Und zwar jeweils beiden Elternteilen. |

 

Es spielt also keine Rolle, wer von beiden das Kind überwiegend betreut oder erzogen hat. Darauf weist die unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hin. Grundsätzlich gilt: Um in der KVdR versichert zu sein, muss der Rentner in der Regel in der zweiten Hälfte des Arbeitslebens zu 90 Prozent gesetzlich krankenversichert gewesen sein. Mandanten, die die notwendige Vorversicherungszeit bisher nicht erfüllten, können Sie empfehlen, die diese erneut von der Krankenkasse prüfen zu lassen. Möglicherweise wird die Vorversicherungszeit nun erreicht.

 

Die KVdR ist Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Als Rentner in ihr versichert zu sein, ist vorteilhaft: Es sind in der Regel geringere Krankenkassenbeiträge zu zahlen. Der Rentenversicherungsträger übernimmt den Beitragssatz zur Hälfte (7,3 Prozent). Private Einkünfte (z. B. Mieteinnahmen, Privatrenten) bleiben unberücksichtigt.

Quelle: Ausgabe 07 / 2018 | Seite 110 | ID 45333558