· Fachbeitrag · Rente
Rentenfreibetrag: Jedes Jahr zählt
| Der Freibetrag sinkt bis 2020 jährlich um 2 Prozentpunkte. Ab 2020 wird er dann jährlich um einen Prozentpunkt sinken. Selbst wenn die Rente bald bevor steht, wird der Freibetrag deutlich niedriger ausfallen als heute. |
PRAXISHINWEIS | Wer 64 Jahre oder älter ist, kann zusätzlich einen Altersentlastungsbetrag geltend machen. Wer als schwerbehinderter Mensch anerkannt ist, kann einen Extra-Freibetrag zwischen 310 bis 3.700 EUR geltend machen. Wie hoch er ausfällt hängt davon ab, welcher Grad der Behinderung (GdB) vorliegt. |
Quelle: Ausgabe 06 / 2016 | Seite 94 | ID 44073352