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Todesfall: Vorschuss auf Witwen- bzw. Witwerrenten
| Was im Todesfall eines Ehepartners oft vergessen wird: Bezog der Verstorbene schon eine Rente, kann bei der Rentenversicherung ein Vorschuss auf die Witwen- bzw. Witwerrente beantragt werden. |
Der Vorschuss ist innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod zu beantragen. Er beträgt das 3-Fache des für den Sterbemonat gezahlten Rentenbetrags und wird als Überbrückungshilfe in einer Summe gezahlt. Während dieses Sterbevierteljahres wird Einkommen, dass der Hinterbliebene möglicherweise erzielt, nicht angerechnet.
PRAXISTIPP | Der Hinterbliebene muss allerdings 2 Anträge stellen,
Bei Fragen zu Antragstellung oder Vorschusszahlung kann der Rentenversicherungsträger kontaktiert werden (www.deutsche-rentenversicherung.de). |
Quelle: Ausgabe 11 / 2018 | Seite 181 | ID 45523378