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· Fachbeitrag · Rentenversicherung

Die Grundrente kommt ‒ wichtige Informationen für Senioren

| Die Bundesregierung hat die Grundrente beschlossen. Am 1.1.21 tritt das Gesetz in Kraft. Allerdings zeichnet sich ab, dass die Umsetzung und die erste Welle von Rentenanträgen zu verzögerten Auszahlungen führen könnte. Wichtig ist auch: Ihre Mandanten müssen für die Grundrente keinen Antrag stellen. Ob ein Rentenanspruch besteht und Grundrente gezahlt wird, prüft die Rentenversicherung unaufgefordert selbst. |

 

Die Deutsche Rentenversicherung hat zur Grundrente eine Themenseite konzipiert (www.iww.de/s3892). Dort führt sie auch praktische Fallbeispiele mit unterschiedlichen Erwerbsbiografien auf, anhand derer Bezug und Höhe der Grundrente dargestellt werden. Zusätzlich erläutert eine 20-seitige Broschüre Voraussetzungen zum Rentenbezug und nennt Ansprechpartner (www.iww.de/s3893).

 

Bei der Grundrente spielt die Anwartschaftszeit von 33 bzw. 35 Jahren eine zentrale Rolle. Empfehlen Sie daher älteren Mandanten, deren Renteneintritt kurz oder in den nächsten Jahren bevorsteht, bei der Deutschen Rentenversicherung eine Kontenklärung durchzuführen (SR 18, 146).

 

PRAXISTIPP | Eine Kontenklärung ist kostenlos. Sie kann in örtlichen Niederlassungen der Rentenversicherung durchgeführt werden. Mandanten können telefonisch einen Termin vereinbaren. Sie sollten wichtige Dokumente (z. B. Nachweis von Beschäftigungsjahren, Arbeitszeugnisse, Erziehungszeiten, Schulzeiten etc.) mitnehmen (Beratungstermin vereinbaren: Tel. 0800 1000 4800; www.deutsche-rentenversicherung.de).

 

Weiterführende Hinweise

  • Die Grundrente kommt... und darauf müssen Anwälte achten, SR 19, 199
  • Rentenanpassung 2020: Hinweis Bundesministerium für Arbeit und Soziales, www.iww.de/s3894
Quelle: Ausgabe 09 / 2020 | Seite 147 | ID 46713026