· Nachricht · Soziale Entschädigung
Entschädigungsrenten werden rückwirkend erhöht
| Der Bundesrat hat einer Erhöhung der Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz zugestimmt. Entsprechend der Verordnung der Bundesregierung werden ab dem 1.1.22 die Renten rückwirkend zum 1.9.21 um 3,1 Prozent angehoben (BR-Drs. 770/21 [B]). |
Die Entschädigungsrenten für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung und ihre Hinterbliebenen werden an die Erhöhung der Grundgehaltssätze für Beamtinnen und Beamte angepasst: Um 1,2 Prozent zum 1.4.21 und weitere 1,8 Prozent zum 1.4.22. Zur Vereinfachung des Verwaltungsvorgangs soll die Erhöhung ab 1.1.22 rückwirkend zum 1.9.21 in einem Schritt erfolgen, gemäß einer langjährigen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. Daneben werden die monatlichen Freibeträge für Hinterbliebene an die Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst. Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.