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· Nachricht · Steuerrecht

Rentenerhöhung auch in den neuen Bundesländern steuerpflichtig

| Die vollumfängliche Steuerpflicht der jährlichen Erhöhung von Altersrenten greift auch für die mit der Anpassung der in den neuen Bundesländern verfolgten Angleichung der Renten an das Westniveau. |

 

Mit dieser Aussage hat der BFH die bisher gehandhabte Praxis als rechtmäßig bestätigt (BFH 3.12.19, X R 12/18, Abruf-Nr. 214456). |

Quelle: Ausgabe 05 / 2020 | Seite 73 | ID 46511231