· Nachricht · Steuerrecht
Rentenerhöhung auch in den neuen Bundesländern steuerpflichtig
| Die vollumfängliche Steuerpflicht der jährlichen Erhöhung von Altersrenten greift auch für die mit der Anpassung der in den neuen Bundesländern verfolgten Angleichung der Renten an das Westniveau. |
Mit dieser Aussage hat der BFH die bisher gehandhabte Praxis als rechtmäßig bestätigt (BFH 3.12.19, X R 12/18, Abruf-Nr. 214456). |
Quelle: Ausgabe 05 / 2020 | Seite 73 | ID 46511231