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  • 20.01.2016 · Musterverträge und -schreiben · Downloads · Alle Steuerzahler

    Mustereinspruch: So machen nebenberufliche Übungsleiter Verluste geltend

    Kann ein Übungsleiter, der für seine Tätigkeit Geld im Rahmen des Übungsleiterfreibetrags bekommt, Betriebsausgaben oder Werbungskosten auch dann abziehen, wenn seine Ausgaben die steuerfreien Einkünfte übersteigen? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen (SSP 2/2016, Seite 16). Übungsleiter, denen das Finanzamt den Verlustabzug versagt hat, sollten deshalb Einspruch einlegen und diesen auf den Musterprozess beim BFH stützen.