20.01.2016 · Musterverträge und -schreiben · Downloads · Alle Steuerzahler
Mustereinspruch: So machen nebenberufliche Übungsleiter Verluste geltend
Kann ein Übungsleiter, der für seine Tätigkeit Geld im Rahmen des Übungsleiterfreibetrags bekommt, Betriebsausgaben oder Werbungskosten auch dann abziehen, wenn seine Ausgaben die steuerfreien Einkünfte übersteigen? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen (SSP 2/2016, Seite 16). Übungsleiter, denen das Finanzamt den Verlustabzug versagt hat, sollten deshalb Einspruch einlegen und diesen auf den Musterprozess beim BFH stützen.
Möchten Sie diese Arbeitshilfe jetzt herunterladen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € mtl.
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig