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  • · Fachbeitrag · Rentner und Pensionäre

    Die besten Steuertipps für Rentner und Pensionäre

    | Sind Sie Rentner oder Pensionär oder gehören Ruheständler zu Ihren Mandanten bzw. Mitgliedern, kommt dem Ausfüllen der Steuererklärung ganz besondere Bedeutung zu. Die Verpflichtung, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, heißt nämlich noch lange nicht, dass der Ruheständler tatsächlich Steuern zahlen muss. Die vorliegende Sonderausgabe enthält deshalb Empfehlungen für die Steuererklärung 2016 und die laufende Besteuerung von Rentnern und Pensionären. Ziel: Die Steuerlast von Ruheständlern deutlich zu reduzieren oder sogar auf null Euro zu mindern. |

    Kostenloser Finanzamts-Service muss nicht vorteilhaft sein

    Manche Rentner weisen ihren Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein auf ein Pilotprojekt hin, bei dem das Finanzamt auf Antrag die Erklärungsvordrucke ausfüllt. Dieser kostenlose Service hat aber einen gewaltigen Haken: Das Finanzamt übernimmt in die Steuererklärung nur die Angaben aus der Rentenbezugsmitteilung. Das sind die Renteneinnahmen sowie die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die als Sonderausgaben abziehbar sind. Andere steuersparende Ausgaben: Fehlanzeige.

     

    PRAXISHINWEIS | In der Regel ist es für Ruheständler vorteilhaft, die Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen zu lassen. Dann fällt zwar ein Beraterhonorar bzw. Mitgliedsbeitrag an. Dieser Betrag ist aber gut investiert. Schließlich geht der Berater auf die individuellen Belange des Rentners ein und gewährleistet, die Steuerlast auf ein Minimum zu reduzieren.