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  • 25.03.2022 · Sonderausgaben · Downloads · Alle Steuerzahler

    Sonderausgabe: Überlassung von E-Fahrzeugen und E-Bikes

    Die ertragsteuerlichen Begünstigungen bei der Überlassung von Elektround Hybridelektrofahrzeugen an Mitarbeiter (z. B. als Dienstwagen) bzw.von E-Fahrrädern und E-Bikes dürfen für die Umsatzsteuer nicht übernommen werden. Bisherige Berechnungen sind anzupassen. Das sind die Kernaussagen der aktuellsten Anweisungen der Finanzverwaltung, die damit auch gleichzeitig ein neues Schwerpunkt-Thema bei Betriebsprüfungen gesetzt hat. SSP zeigt Ihnen, wo die umsatz- und lohnsteuerliche Behandlung auseinanderklaffen und wie Sie das richtig handhaben.