22.03.2022 · Nachricht · Elektromobilität
Sonderausgabe: „Überlassung von E-Fahrzeugen und E-Bikes“
| Die ertragsteuerlichen Begünstigungen bei der Überlassung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen an Mitarbeiter (z. B. als Dienstwagen) bzw. von E-Fahrrädern und E-Bikes dürfen für die Umsatzsteuer nicht übernommen werden. Bisherige Berechnungen sind anzupassen. Das sind die Kernaussagen der aktuellsten Anweisungen der Finanzverwaltung, die damit auch ein neues Schwerpunkt-Thema bei Betriebsprüfungen gesetzt hat. SSP zeigt Ihnen in einer Sonderausgabe, wo die umsatz- und lohnsteuerliche Behandlung auseinanderklaffen und wie Sie das richtig handhaben. |
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