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  • 17.06.2016 · Download · Downloads · Arbeitnehmer

    Mustereinspruch: Beitrag für Krankenzusatzversicherung als Sachlohn

    Arbeitnehmer, denen der Arbeitgeber Krankenzusatzversicherungsschutz gewährt und diesen lohnversteuert, sollten versuchen, sich die Lohnsteuer in der Einkommensteuererklärung wieder zurückzuholen. Beim BFH ist nämlich ein Musterprozess anhängig, ob die Beiträge nicht Sachlohn darstellen und folglich die 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze anzuwenden ist. Mit dem SSP-Mustereinspruch wahren Sie aktiv Ihre Rechte.