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  • 09.03.2022 · Fachbeitrag · Lehrvideo 21

    Privatnutzung von E-Fahrzeugen: Umsatzsteuer nicht vergessen

    | Nutzen Unternehmer ein dem Betriebsvermögen zugeordnetes Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug, E-Bike oder Fahrrad auch privat, können sie von ertragsteuerlichen Begünstigungen profitieren. Gleiches gilt, wenn Fahrzeuge Mitarbeitern (z. B. als Dienstwagen) überlassen werden. Im Bereich der Umsatzsteuer war die Bemessungsgrundlage bislang strittig. Nun hat sich das BMF positioniert. Es will die ertragsteuerlichen Begünstigungen nicht für die Umsatzsteuer übernehmen. Wie sich dies in der Praxis auswirkt, erfahren Sie in diesem Lehrvideo. |