08.06.2011 · Fachbeitrag aus SSP · Baudenkmalförderung
Die Steuerbegünstigung für Baudenkmale nach § 10f Einkommensteuergesetz scheidet nach Auffassung des Bundesfinanzhofs aus, wenn der Eigentümer Angehörigen oder Kindern, für die er keinen Anspruch auf Kindergeld hat, eine Wohnung unentgeltlich zur Selbstnutzung überlässt.
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