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  • · Fachbeitrag · Baudenkmalförderung

    Wohnungsüberlassung an Kinder kann schädlich sein

    | Die Steuerbegünstigung für Baudenkmale nach § 10f Einkommensteuergesetz scheidet nach Auffassung des Bundesfinanzhofs aus, wenn der Eigentümer Angehörigen oder Kindern, für die er keinen Anspruch auf Kindergeld hat, eine Wohnung unentgeltlich zur Selbstnutzung überlässt. |

     

    PRAXISHINWEIS | Der Sonderausgabenabzug von bis zu neun Prozent jährlich für zehn Jahre bleibt dagegen laut Bundesfinanzhof (Urteil vom 18.1.2011, Az: X R 13/10; Abruf-Nr. 111639) in folgenden Fällen erhalten:

    • Angehörigen wird nur ein Teil der eigenen Wohnung, die in einem Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt oder ein Baudenkmal darstellt, unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen.
    • Die komplette Wohnung wird Kindern unentgeltlich überlassen, für die dem Steuerzahler grundsätzlich noch die steuerlichen Kinderfreibeträge bzw. das Kindergeld zustehen und gegenüber denen er noch unterhaltsverpflichtet ist.
    Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 4 | ID 27684290

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