· Fachbeitrag · Baudenkmalförderung
Wohnungsüberlassung an Kinder kann schädlich sein
| Die Steuerbegünstigung für Baudenkmale nach § 10f Einkommensteuergesetz scheidet nach Auffassung des Bundesfinanzhofs aus, wenn der Eigentümer Angehörigen oder Kindern, für die er keinen Anspruch auf Kindergeld hat, eine Wohnung unentgeltlich zur Selbstnutzung überlässt. |
PRAXISHINWEIS | Der Sonderausgabenabzug von bis zu neun Prozent jährlich für zehn Jahre bleibt dagegen laut Bundesfinanzhof (Urteil vom 18.1.2011, Az: X R 13/10; Abruf-Nr. 111639) in folgenden Fällen erhalten:
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Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 4 | ID 27684290