15.11.2021 · Fachbeitrag aus AStW · § 4 EStG
Stellt eine Spielhalle ihren Besuchern kostenlose Getränke und Snacks zur Verfügung, so liegt hier eine Bewirtung aus geschäftlichem Anlass vor, deren Kosten nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG nur zu 70 % den Gewinn mindern. Es liegt keine bloße Aufmerksamkeit vor, die den vollständigen Betriebsausgabenabzug zulässt, da sich der Spielgast möglichst lange in der Spielhalle aufhalten soll, um höhere Einnahmen zu erzielen. So lautet ein aktuelles Urteil des FG Köln.
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