24.04.2025 · Nachricht aus SSP · Kapitalanleger
Kapitalanleger, die im Zeitalter der Abgeltungsteuer neben dem Sparerpauschbetrag Werbungskosten geltend machen wollen, haben schlechte Karten. Der BFH hat nämlich klargestellt: Das Werbungskostenabzugsverbot nach § 2 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 20 Abs. 9 EStG ist auch gegenüber Beziehern höherer Kapitalerträge, denen Werbungskosten (z. B. aus Vermögensverwaltergebühren) oberhalb des Sparerpauschbetrags erwachsen, eine verfassungsrechtlich zulässige Regelung im System der abgeltend ...
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