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    13.01.2026 · Fachbeitrag aus AStW · § 14a EStG

    Freibetrag für weichende Erben:
    Rückwirkende Versagung bei späterer Betriebsaufgabe und Übertragung der Hofstelle

    § 14a Abs. 4 EStG setzt den Fortbestand eines zivilrechtlich verstandenen „Hofs“ voraus, der bis zur Hoferbfolge oder Hofübergabe als leistungsfähige betriebliche Einheit fortexistieren muss. Die Begünstigung steht jedoch unter einem Gesetzesvorbehalt. Spätere strukturelle Veränderungen des Betriebs oder der Hofstelle können für die Frage maßgeblich sein, ob die Voraussetzungen des § 14a Abs. 4 EStG fortbestehen.  > lesen

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