18.02.2016 · Musterverträge und -schreiben · Downloads · Unternehmer
Mustereinspruch: Wider die Hinzurechnung von Messeaufwendungen zum Gewerbeertrag
Darf das Finanzamt Ausgaben für eine gemietete Messefläche anteilig dem Gewerbeertrag hinzurechnen? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG München hat in der Vorinstanz die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt und einer Zurechnung das Wort gesprochen. Betroffene können sich aber auf ein beim BFH anhängiges Verfahren berufen.
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