· Fachbeitrag · Forderungsbeitreibung
Vielsprachigkeit kann helfen
| Ziel des vorgerichtlichen Inkassos ist, Schuldner zum schnellen Forderungsausgleich zu bewegen. Soweit dies nicht möglich ist, sollen Schuldner dazu gebracht werden, mit dem Bevollmächtigten des Gläubigers Kontakt aufzunehmen, um einen Abfindungsvergleich oder eine Ratenzahlungsvereinbarung zu schließen, zumindest aber im Wege einer Selbstauskunft die Angaben zu verifizieren und ein Moratorium zu vereinbaren. Nur wer im Gespräch bleibt, kann langfristig Forderungen realisieren. |
1. Sie schreiben, aber werden Sie auch verstanden?
Der Schuldner muss den Gläubiger verstehen. Deshalb sollten Schreiben mit vielen Fachbegriffen und komplizierten langen Sätzen vermieden werden. Kurze knappe Sätze in einer klaren, dem juristischen Laien verständlichen Sprache sind gefragt - am besten ohne Komma.
Der Zugang zum Schuldner wird in der Regel zunächst schriftlich (Mandatsanzeige, Zahlungsaufforderungen), in der weiteren Entwicklung dann gegebenenfalls auch telefonisch gesucht. Der Gläubiger muss dabei bedenken, dass der Schuldner den Gläubiger möglicherweise nicht versteht, weil er dessen Sprache überhaupt nicht lesen und verstehen kann. Es wird immer wieder vergessen, dass Deutschland rein faktisch ein Einwanderungsland ist und deshalb viele fremdsprachige Personen hier leben. Besonders stark sind die Ausländeranteile in den Stadtstaaten. Allein in Berlin und Hamburg leben jeweils ca. 500.000 Ausländer. Aber auch die großen Städte der Flächenländer zeigen hohe Ausländeranteile. Es ist keine Frage, dass in dieser Bevölkerungsgruppe ebenso Schuldner zu finden sind, wie in anderen Bevölkerungsgruppen.
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