Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    So punkten Arbeitgeber bei Bewerbern mit steuerfreier Umzugskostenerstattung

    von Bernhard Fuchs und Björn Ziegler, Steuerberater,Kanzlei Fuchs & Martin, Würzburg/Volkach

    | Für Arbeitgeber ist es schwierig, gutes Personal zu finden oder den besten Bewerber zu gewinnen. Wer im Wettbewerb seine Position verbessern möchte, muss Bewerbern etwas bieten. Das Zünglein an der Waage kann dabei eine steuer- und beitragsfreie Umzugskostenerstattung sein, um vor allem auch überregional mit der Bewerbersuche erfolgreich zu sein. Die Förderung kann weit über die Erstattung der reinen Transportkosten hinausgehen. |

    Die Grundidee der Umzugskostenerstattung

    Zieht ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen um, kann ihm der Arbeitgeber die Umzugskosten steuerfrei erstatten (§ 3 Nr. 16 EStG). Die Steuerfreiheit hat die Sozialabgabenfreiheit zur Folge (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV).

     

    Der Vorteil für den Bewerber liegt auf der Hand: Er muss nicht erst Geld investieren, um die Stelle anzutreten. Zwar könnte er die Kosten alternativ in seiner späteren Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen, doch das brächte ihm nur einen Teil des Geldes in Form einer Steuererstattung zurück. Außerdem lässt die Erstattung unter Umständen noch Monate auf sich warten. Die Umzugskostenerstattung wird so zum echten Mehrwert für einen Bewerber. Und Arbeitgeber können die erstatteten Kosten als Personalkosten steuerlich geltend machen und sich so einen großen Teil vom Fiskus wiederholen.