· Fachbeitrag · Thema des Monats
Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken: Anwälte und Inkassounternehmen sind gefordert
von RiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz
| Am 12.3.12 hat das BMJ einen Entwurf für ein „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ an die Bundesländer und betroffenen Verbände zur Anhörung versandt. Das Gesetz greift weit über den Titel hinaus in das gesamte moderne Forderungsmanagement ein und diskriminiert Rechtsanwälte wie Inkassounternehmen in gleicher Weise. Es ist geeignet, der deutschen Wirtschaft erhebliche Mittel zu entziehen und zulasten der ehrlichen Verbraucher zu Preissteigerungen zu führen. Dies gilt insbesondere im Bereich kleiner und mittlerer Forderungen. |
1. Drei Gesetzesschwerpunkte im Forderungseinzug
Für den hier allein betrachteten Bereich des Forderungseinzugs enthält der Gesetzentwurf drei wesentliche Bausteine:
- Darlegungs- und Informationspflichten gegenüber dem Schuldner (s.u.),
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