· Fachbeitrag · Private Krankenkversicherung
Ein Privatpatient zahlt nicht - Was können Therapeuten tun?
von RA, FA für Medizin- und Arbeitsrecht, Dr. Tilmann Clausen, Hannover
| Es ist zu erwarten, dass die Heilmittelverordnungen für Kassenpatienten durch Orthopäden zukünftig zurückgehen werden und der Anteil von Privatpatienten in Ihrer Therapiepraxis steigen wird. Dieser Beitrag beleuchtet die Hintergründe der Entwicklung und gibt Hinweise, wie Sie mit nicht zahlenden Privatpatienten umgehen können. |
Privatpatienten werden für Ihre Praxis immer wichtiger
Im April 2012 haben niedergelassene Orthopäden von der für sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung sogenannte Heilmittel-Richtgrößeninformationen für das Jahr 2011 erhalten. Danach haben sie für das Jahr 2011 vielfach Heilmittelregresse über sechsstellige Beträge zu erwarten. Unabhängig davon, ob solche Heilmittelregresse im Einzelfall ganz oder teilweise berechtigt sind, werden diese Ankündigungen das Verordnungsverhalten dieser Ärzte voraussichtlich beeinflussen. Die Heilmittelverordnungen für Kassenpatienten durch Orthopäden dürften aus Angst vor möglichen Regressen zurückgehen.
Auch deshalb werden Privatpatienten für Ihre Praxis immer wichtiger. Allerdings gibt es inzwischen auch bei Privatpatienten Erstattungsprobleme. So setzen private Krankenversicherungen (PKV) ihre Versicherten unter Druck und drohen - trotz ärztlicher Verordnung - physiotherapeutische, ergotherapeutische und logopädische Leistungen zukünftig nicht mehr zu erstatten. Der Patient bleibt unter Hinweis darauf, dass die Therapien trotz ärztlicher Verordnung nicht medizinisch notwendig gewesen seien, auf den Kosten sitzen. Für Sie stellt sich die Frage, ob und wenn ja, was Sie dagegen unternehmen können bzw. ob und wenn ja, wie Sie Ihren Patienten helfen können, die Therapie von der privaten Krankenkasse erstattet zu bekommen.
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