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  • · Fachbeitrag · Der praktische Fall

    Kein Teilabzugsverbot bei Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterforderungen

    von StB Dipl.-Bw. (FH) Jürgen Hegemann und StB Dipl.-Biol. Tanja Hegemann, beide Freiburg

    | DasTeilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG ist nicht auf Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterforderungen und den Zuführungsaufwand für Bürgschaftsrückstellungen anzuwenden ( BFH 18.4.12, X R 7/10, BFH/NV 12, 1363 ; BFH 18.4.12, X R 5/10, BFH/NV 12, 1358 ). Damit widerspricht der BFH ausdrücklich der profiskalischen Sichtweise der Verwaltung. Die Konsequenzen aus der BFH-Rechtsprechung verdeutlicht der folgende praktische Fall. |

    1. Sachverhalt

    S ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der X-GmbH. Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung verpachtet S (= Besitzunternehmen) wesentliche Betriebsgrundlagen an die X-GmbH (= Betriebsgesellschaft). Wegen einer wirtschaftlichen Notsituation der X-GmbH (Verlustvortrag i.H. von 600.000 EUR) hat S auf die Anteile an der X-GmbH und eine seit einigen Jahren zinsfrei gestellte und nicht besicherte Darlehensforderung eine Teilwertabschreibung vorgenommen. Zusätzlich hat er eine Rückstellung wegen drohender Inanspruchnahme aus einer für die GmbH übernommenen Bürgschaft gebildet. Die bilanziellen Auswirkungen lassen sich wie folgt darstellen:

     

    Aktiva

    Bilanz Besitzunternehmen (in EUR)

    Passiva

    Grund und Boden

    100.000

    Eigenkapital

    675.000

    Gebäude

    350.000

    Teilwert-AfA: - Anteile X-GmbH- Darlehen X-GmbH

    -24.999

    -199.999

    Anteile X-GmbH

    1

    Aufwand Bürgschaft

    -400.000

    Darlehen X-GmbH

    1

    Verlust

    -624.998

               

    Rückstellung (Bürgschaft)

    400.000

    450.002

    450.002