· Fachbeitrag · EBM
Die EBM-Reform 2013/2014 wirft ihren Schatten voraus - Was kommt auf Hausärzte zu?
| Der EBM in seiner derzeitigen Struktur gilt seit nunmehr fast acht Jahren. In dieser Zeit gab es lediglich eine kleinere EBM-Reform zum 1. Januar 2008: Damals wurden entsprechend dem gesetzlichen Pauschalierungsauftrag Gesprächsleistungen, Konsultationen und einige weitere Leistungen in die Versichertenpauschalen einbezogen und mit den Nrn. 03212/04212 ein Zuschlag für die Behandlung chronisch kranker Patienten eingeführt. Jetzt sind weitreichende Änderungen geplant. Nachfolgend informieren wir über die wesentlichen Details. |
Die Änderungen zum 1. Juli 2013
Die anstehende EBM-Reform ist Bestandteil der Einigung zwischen KBV und Krankenkassen über das Honorarpaket für das Jahr 2013 (lesen Sie dazu ausführlich AAA Nr. 11/2012, S. 3).
Für das Jahr 2013 stellen die Krankenkassen bekanntlich zusätzlich 250 Mio. Euro zur Verfügung. Etwa die Hälfte dieses Betrags fließt in den hausärztlichen Versorgungsbereich. Damit sollen die geriatrische und palliativmedizinische Versorgung sowie die Versorgung von Kindern mit chronischen Erkrankungen und/oder Behinderungen gefördert werden.
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