· Fachbeitrag · Haftungsrecht
Patientenrechtegesetz - Wie verhalten Sie sich richtig?
von Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler
| Mit dem neuen Patientenrechtegesetz - über das wir Sie in der Januar-Ausgabe von PP informiert haben - kamen neue Vorgaben, die Sie erfüllen müssen. Im Moment fehlt es jedoch noch an Erfahrungen und Gerichtsurteilen, aus denen man einen Leitfaden über das richtige Verhalten oder die häufigsten Fehler ableiten könnte. Deshalb müssen Sie sich zurzeit noch an die Formulierungen im Gesetz halten, wenn Sie Haftungsprobleme verringern möchten. Wir erklären, worauf Sie achten sollten. |
1. Schritt: Patientenaufklärung
Nach § 630e Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist der Patient mündlich durch den Behandelnden oder eine Person, die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Befähigung verfügt, aufzuklären. Für Sie als Therapeut ergeben sich aus dieser Vorschrift einige Fragen:
- Wer klärt auf und wie wird die Aufklärung nachgewiesen?
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