· Fachbeitrag · Reisekosten/Auswärtstätigkeit
Überlassung einer BahnCard an Arbeitnehmer
| Hat sich die Anschaffung der BahnCard für den Arbeitgeber gelohnt? Auf diese Frage reduzieren viele Betriebsprüfer die Frage, ob die Überlassung einer Bahncard an den Arbeitnehmer steuerfrei bleibt oder zu steuer- und sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn führt. Dabei ist die Rechtslage viel komplexer. Der Beitrag zeigt, wie Arbeitgeber kontern können. |
Erstattung der BahnCard durch den Arbeitgeber
Zahlen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine BahnCard 25 oder 50 (Ermäßigung der Fahrpreise jeweils um 25 bzw. 50 Prozent) oder eine Netzkarte (kostenlose Fahrten im gesamten Netz), muss vorab unterschieden werden, ob es sich um einen öffentlichen oder einen privaten Arbeitgeber handelt:
- Erstattet eine öffentliche Kasse ihren Beamten oder Arbeitnehmern im öffentlicher Dienst die Kosten für eine BahnCard, bleibt dies grundsätzlich steuerfrei (FinMin Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 8.2.2008, Az. B 2906 - 7.0 - IV A 3, Abruf-Nr. 111440, Kapitel 1.12.4). Eine eventuelle private Mitbenutzung der BahnCard ist steuerlich unschädlich und muss nicht als geldwerter Vorteil erfasst werden.
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