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  • · Fachbeitrag · Entgeltfortzahlung

    Mit häufigen Krankmeldungen richtig umgehen

    von Fachanwalt für Arbeitsrecht Nicolàs A. Knille, Osborne Clarke, Köln

    | Arbeitgeber müssen kranken Arbeitnehmern das Arbeitsentgelt grundsätzlich sechs Wochen lang weiterzahlen. In der Praxis ist es für Arbeitgeber oft schwierig, sich gegen zu lange und häufige Fehlzeiten zu wehren. Aktuelle Urteile liefern Arbeitgebern allerdings ein wenig Schützenhilfe. |

    Vorlagepflicht schützt vor „Blaumachern“

    Eine Arbeitsunfähigkeit müssen Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zwar unverzüglich anzeigen. Einen Nachweis mittels Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen sie nach den gesetzlichen Vorschriften jedoch erst nach dem dritten Arbeitstag der Erkrankung einreichen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz [EFZG]). Vertraglich kann von dieser Regelung abgewichen werden.

     

    PRAXISHINWEIS | Um den Missbrauch der Entgeltfortzahlung zu verhindern, können Arbeitgeber - auch ohne konkreten Anlass - die Vorlage der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Tag der Krankheit verlangen (BAG, Urteil vom 14.11.2012; Az. 5 AZR 886/11; Abruf-Nr. 123445). Verweigert der Arbeitnehmer beharrlich die Vorlage, kann dies - nach vorheriger Abmahnung - im Einzelfall sogar eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3.2.2014, Az. 3 Sa 423/13; Abruf-Nr. 142558).