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  • · Fachbeitrag · EBM 2017

    Ab 01.04.2017: Neue EBM-Nrn. für die Anleitung zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung

    | Vertragsärzte mit einer Spezialisierung auf den Gebieten Endokrinologie und Diabetologie können ab dem 2. Quartal 2017 die Anleitung eines Patienten zur Selbstanwendung eines Real-Time-Messgerätes zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung (rtCGM) berechnen. Der Bewertungsausschuss hat am 21.02.2017 drei Gebührenordnungspositionen (GOP) für diese neue Leistung in den EBM aufgenommen. |

     

    Hintergrund

    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat bereits am 16.06.2016 beschlossen, die rtCGM zur Therapiesteuerung bei Patienten mit insulinpflichtigem Diabetes mellitus in den Leistungskatalog der GKV aufzunehmen. Mit der rtCGM können Selbstmessungen von Blutglukose verringert und die Stoffwechsellage langfristig verbessert werden, ohne dass dabei das Risiko schwerer Unterzuckerungen in Kauf genommen werden muss.

     

    Abrechnungsberechtigte Ärzte

    Die Vergütung für die drei neuen GOP erfolgt extrabudgetär mit dem Orientierungswert von aktuell 10,53 Cent. Die Nrn. 03355, 04590 und 13360 sind im Krankheitsfall höchstens 10 x berechnungsfähig. Die Prüfzeit beträgt jeweils 2 Minuten im Tages- und Quartalsprofil. Die GOP können von den drei folgenden Facharztgruppen angesetzt werden: