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  • · Fachbeitrag · Arbeitnehmer im Ausland

    Internationaler Mitarbeitereinsatz: Fürsorgepflichten des Arbeitgebers (Teil 1)

    RA Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M., Dubai, Vereinigte Arabische Emirate

    | Die deutsche Wirtschaft lebt maßgeblich von außenwirtschaftlichen Beziehungen. Allein im Jahr 2017 betrug der Exportüberschuss ca. 287 Mrd. EUR. Fast jeder vierte Arbeitsplatz in Deutschland hängt vom Export ab. Je nach Entwicklung und Ausrichtung sind Unternehmen mehr oder weniger erfahren in Bezug auf die Vorbereitung und Durchführung von Auslandseinsätzen ihrer Mitarbeiter. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die relevanten (steuer-)rechtlichen und praktischen Aspekte vermitteln, die im Zusammenhang mit einem aus Deutschland heraus koordinierten Auslandseinsatz stehen. |

    1. Vertragliche Gestaltung

    Vertraglich lässt sich ein Auslandseinsatz eines Mitarbeiters auf vielfältige Weise gestalten, die rechtlich stark voneinander abweichende Folgen nach sich ziehen. Unabhängig von der Umsetzungsform ist es erforderlich, im Vorfeld des Auslandseinsatzes Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen einzuholen, soweit dies das jeweilige (ausländische) Landesrecht erfordert. Die Erteilung einer Arbeitsgenehmigung ist regelmäßig an zusätzliche Kriterien geknüpft, wie die Vorlage folgender Unterlagen bzw. den Nachweis folgender Voraussetzungen:

     

    • lokaler Arbeitsvertrag