· Fachbeitrag · Urlaub
Die Abgeltung von Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
von Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln
| Kann ein Arbeitnehmer ihm zustehende Urlaubstage wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr nehmen, so muss der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch abgelten. So bestimmt es § 7 Abs. 4 BUrlG. Klingt einfach. Doch die Tücken stecken im Detail. |
Voraussetzung für die Abgeltung des Urlaubsanspruchs
Damit ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht, muss das Arbeitsverhältnis beendet worden sein. Die Gründe für die Beendigung spielen keine Rolle. Ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung besteht selbst dann, wenn der Arbeitnehmer einen Grund für eine (außer-)ordentliche Kündigung setzt. Auch wenn das Arbeitsverhältnis durch Tod des Arbeitnehmers endet, entsteht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Dieser geht dann auf die Erben über (EuGH, Urteil vom 12.06.2014, Rs. C-118/13 ‒ Bollacke, Abruf-Nr. 141844).
Zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses darf der Urlaubsanspruch noch nicht oder zumindest nicht vollständig erfüllt worden sein.
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